Kfz-Versicherungsanfrage

Wir beraten und versichern Sie

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Wir sind schon seit vielen Jahren Ihr kompetenter und zuverlässiger Versicherungsvermittler der Nürnberger Versicherung.

Lernen Sie den Unterschied zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung etwas genauer kennen.

Folgende Leistungen werden von unserem Partner, der Nürnberger Versicherung angeboten und versichert:

Teilkasko-Versicherung

Die Teilkasko-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, für die niemand haftbar gemacht werden kann. 

  • Finanzieller Schutz bei Brand- und Explosionsschäden, Diebstahl, Raub, unbefugtem Gebrauch, Unterschlagung und Elementarschäden einschließlich Berg- und Dachlawinen

  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit (Ausgenommen bei Entwendung durch unzureichende Sicherung, Fahrten unter Einfluss berauschender Mittel. Ersatz je nach Schwere des Verschuldens)

  • Leistung bei Zusammenstoß mit allen Tieren

  • Versicherung von Tierbissschäden, Tierbissfolgeschäden (bis 5.000,- €)

  • Übernahme von Kurzschlussschäden an der Verkabelungen

  • Schäden an der Verglasung werden ohne Selbstbeteiligung repariert (gilt nicht f. Scheibenaustausch)

Vollkasko-Versicherung

Die Vollkasko-Versicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und bietet darüber hinaus folgende Leistungen an:

  • Zahlt, wenn Ihr Fahrzeug durch einen Unfall zerstört oder beschädigt wird - auch bei selbst verschuldeten Schäden einschließlich Vandalismus

  • Kaufpreisersatz für Neuwagen bei Totalschaden nach einem Unfall und bei Verlust durch Diebstahl bis 12 Monate nach Erstzulassung

  • Kaufwertentschädigung für Gebrauchtwagen bei Totalschaden nach einem Unfall und bei Verlust durch Diebstahl: Wiederbeschaffungswert plus 15 % bis 12 Monate nach Zulassung (Fahrzeug jünger als 5 Jahre)

  • Mitversicherung bei Transport auf Fähren

  • Ersatz der Sonderausstattung bis 5.000,- €

Gerne beraten wir sie persönlich in unserem Autohaus oder telefonisch. 

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.  Einfach Formular ausfüllen Wunschtermin eintragen und absenden. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen

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Öffnungszeiten

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08:00 - 18:00 Uhr

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung). Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.