Haupt- und Abgasuntersuchung

HU und AU bei Auto Zeilinger - Denn sicher ist sicher

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Vorab erhalten Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Vorab-Check

 

Die Haupt- und Abgasuntersuchung ist seit 1951 deutschlandweit gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt üblicherweise alle zwei Jahre. Da dies bei so einem langen Zeitraum schon einmal vergessen werden kann, erinnern wir Sie zu gegebener Zeit gerne daran. 


Wir bieten Ihnen an, das Fahrzeug vor Abnahme der Hauptuntersuchung bei uns einem kostenlosen und unverbindlichen Vorab-Check zu unterziehen. Sollte uns  dabei etwas auffallen, sprechen wir die notwendigen Punkte mit Ihnen durch und unterbreiten Ihnen ein faires Angebot. 

Partikelmessung für Dieselfahrzeuge

 

Für alle Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6 bzw. Euro VI ist ab 1. Juli 2023 eine Partikelmessung verpflichtend. Diese ersetzt dann die bisherige Opazimetermessung (Trübungsmessung).

 

Das neue Messverfahren wurde notwendig, da aufgrund der stetigen technischen Optimierungen in der Entwicklung von Fahrzeugen, der Festkörperausstoß bei Selbstzündern immer feiner wurde und somit die Rußerfassung über eine Trübungsmessung ihre Aussagekraft verlor.

 

Ab dem 1. Juli 2023 dürfen Überwachungsorganisationen nur noch eine AU-Bescheinigung akzeptieren, die eine Partikelmessung nachweist.

Partikelmessung für Dieselfahrzeuge

Untersuchungen von Montag bis Freitag

 

Von Montag bis Freitag kommt eine Prüforganisation zu uns ins Haus und führt die Hauptuntersuchung sowie die Abgasuntersuchung vor Ort durch. Sie müssen sich bei uns also nicht auf bestimmte Tage festlegen, denn wir sind immer für Sie da.

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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung). Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.